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Ziel |
Der Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs und dem Orientierungskurs.
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Teilnehmerkreis |
Der Kurs darf von anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive*. Spätaussiedlern, Geduldeten nach §60a Abs.2 S.3 Aufenthaltsgesetz (humanitäre oder persönliche Gründe), anderen Ausländern mit Aufenthaltstitel und Deutschen mit Migrationshintergrund besucht werden. |
* gute Bleibeperspektive: derzeit Personen, die aus den Ländern Syrien und Eritrea kommen |
Es gibt spezielle Kurse für: junge Erwachsene bis max. 27 Jahre ⇒Jugendkurse Eltern- bzw. Frauen mit Kindern ⇒Eltern-/Frauenkurse Analphabeten ⇒Alphabetisierungskurse Menschen, die zwar in ihrer Muttersprache alphabetisiert sind, nicht aber im lateinischen Schriftsystem ⇒Zweitschriftlernerkurse Schnelllernende (nur 430 UE) ⇒Intensivkurs Migranten, die schon länger in Deutschland leben ⇒Förderkurs |
Umfang |
Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs mit 600 Unterrichtsstunden und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden und dauert somit ca. 7-8 Monate. Die Spezialkurse können bis zu 1000 Unterrichtsstunden dauern, wie z.B. der Alphabetisierungskurs. |
Kosten |
Der Integrationskurs kostet in der Regel pro Unterrichtsstunde 1,95 € Eigenanteil, der Rest wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bezahlt. Wenn der Teilnehmer Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen bekommen, ist die Übernahme der gesamten Kosten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) möglich. Dazu müssen die Teilnehmer einen Antrag beim BAMF stellen. Die Sprachschule, die zuständigen Sozialarbeiter oder die Migrationsberatungsstellen helfen dabei. Fahrtkosten für den ÖPNV werden bei Bedarf vom BAMF übernommen. Der Bedarf wird nach der Entfernung von Kurs- zum Wohnort festgelegt. Diese müssen mehr als 3 km voneinander entfernt liegen. Finanziert wird der Kurs von der Bundesrepublik Deutschland, dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). |
Anmeldung | ||
Falls der "Berechtigungsschein" direkt beim BAMF angefordert werden muss, muss zunächst der „Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs“ (siehe Links) ausgefüllt und per Post an das Bundesamt für Migration (BAMF) gesendet werden.
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Beratung |
Die Beratung erfolgt durch die zuständigen Sozialarbeiter in den Unterkünften, die Integrationsmanager in den Gemeinden oder die Migrationsberatungsstellen des Landkreises. |
Sprachkursanbieter Schwäbisch Hall | ||||||||||||||||||||||||||
Crailsheim
Gaildorf
Kirchberg
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